Sie haben ein Urteil vom Strafgericht erhalten?
VORSICHT! Bevor es zu spät ist, legen wir Berufung oder Revision gegen das Urteil ein. Die Frist beträgt nur eine Woche nach Verkündung des Urteils! Ein Urteil kann fatale Folgen haben! Die Berufung oder Revision hemmt die Rechtskraft des Urteils.

Kostenlose Ersteinschätzung am Telefon: 06151 1014483 oder rechts auf den WhatsApp Button klicken.

Wir helfen Ihnen bevor es zu spät ist

Warum „berufung-revision-urteil.de“?

Ein negatives Urteil vom Strafgericht, ist für die meisten ein großer Schock. Die üblichen Gedanken sind „bin ich jetzt vorbestraft“, „erfahren Dritte darüber“, „welche Folgen hat es für mich“, „ist das Urteil im Führungszeugnis zu finden“, „warum ich“ und so weiter.

Hat man erstmal ein negatives Urteil erhalten, ist das Strafgericht leider der Meinung, dass Sie schuldig sind. Die Polizei und Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen vorgenommen, ggf. haben Zeugen gegen Sie aussgesagt und die Beweise sprechen gegen Sie. Das ist zumindest die Meinung des Strafgerichts.

Es ist oft ratsam gegen ein Urteil des Strafgerichts vorzugehen. Oft schätzt die Staatsanwaltschaft die Beweise falsch ein und auch der Strafrichter hat den Sachverhalt falsch eingeschätzt. Gegebenenfalls ist die Strafe auch zu hoch angesetzt. Ein neuer Richter beurteilt oft die Sache ganz anders. Oft enthält ein Urteil auch Rechtsfehler.

Fast jeder ist sich den Folgen nicht bewusst. Ab einer Verurteilung von über 90 Tagessätzen (die Höhe der Tagessätze spielt keine Rolle!) zählen Sie als Vorbestraft und Ihre Strafe ist im Führungszeugnis zu finden! ABER, auch eine Strafe von weniger als 90 Tagessätzen wird im Bundeszentralregister eingetragen. In Deutschland gibt es das erweiterte Führungszeugnis. Auf dieses Führungszeugnis haben bestimmte Personengruppen Zugriff z.B. das Jugendamt. Auch bestimmte Lizenzen können Sie verlieren z.B. einen Waffenschein.

Ein kleiner Überblick die möglichen Folgen einer rechtskräftigen Verurteilung:
– Vorbestraft
– Verlust von Lizenzen z.B. Waffenschein
– Verlust des Arbeitsplatzes z.B. Erzieher oder Security
– Probleme mit dem Jugendamt
– Gefängnis
– Fahrverbote
– zivilrechtliche Schadensersatzforderungen

Beauftragen Sie unsere Anwaltskanzlei von „berufung-revision-urteil“ und Sie haben Chancen das Urteil komplett weg zu bekommen oder zu mindern. Wir legen für Sie Berufung oder Revision gegen das Urteil ein und vertreten Sie gegenüber dem Strafgericht und der Staatsanwaltschaft.

Ihre Vorteile: – Sie müssen nicht persönlich in unsere Kanzlei kommen, – wir beantragen Akteneinsicht und senden Ihnen diese zu , – wir legen Berufung oder Revision gegen das Urteil ein – wir vertreten Sie bundesweit vor dem Strafgericht – eine Berufung oder Revision hemmt die Rechtskraft des Urteils

Expressbearbeitung am selben Tag

Die Frist für die Berufung oder Revision gegen das strafrechtliche Urteil läuft bereits morgen oder in wenigen Tagen ab?

Wir reichen in der Regel noch am selben Tag, spätestens am Folgetag, die Berufung oder Revision beim Strafgericht elektronisch ein und bitten um Zusendung der Akte. Auch am Wochenende und an Feiertagen.  Schneller geht es kaum!

Bitte beachten Sie: Gegen ein strafrechtliches Urteil kann man nur innerhalb einer Woche Berufung oder Revision nach Verkündung des Urteils einreichen! Die Verkündung erfolgt am letzten Verhandlungstag! Sie stehen leider unter Zeitdruck!

Mit uns sparen sie viel Geld, Zeit und Nerven

In wenigen und schnellen Schritten zu Ihrer Berufung oder Revisison gegen das strafrechtliche Urteil. Einfach nur das Verteidigungsformular online ausfüllen. Wir melden uns innerhalb 24 Stunden bei Ihnen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung und einem unverbindlichen Kostenvoranschlag. Gerne können Sie uns auch vorab für eine kostenlose Ersteinschätzung unter der Rufnummer 06151 1014483 anrufen oder uns rechts über den WhatsApp Button kontaktieren.

Akzeptieren Sie unseren Kostenvorschlag erhalten Sie alles inklusive:

– bundesweite Vertretung
– keine persönliche Termine in den Kanzleien notwendig
– Berufung oder Revision gegen das Urteil vom Strafgericht
– Verteidigung aufgrund der Kenntnisse aus der Akte!
– Kosten für die Übersendung der Akte an unsere Kanzlei inbegriffen
– keine zusätzlichen Gebühren pro Blatt der Akte
– wir übersenden Ihnen elektronisch per E-Mail nach Eingang Ihre gesamte Strafakte zur Einsicht
– wir besprechen gemeinsam per E-Mail oder Telefon Ihre Akte
– wir vertreten Sie bundesweit vor den Strafgerichten
– keine zusätzlichen Fahrtkosten

Kontaktieren Sie uns vorab für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Bei Fragen stehen wir natürlich per E-Mail, postalisch und telefonisch zur Verfügung.

Alle Schritte unserer Berufung oder Revision gegen Ihr Urteil

1. Verteidigungs- formular ausfüllen

Sie füllen in wenigen Minuten online das Verteidigungsformular aus.

2. Kostenlose Ersteinschätzung

Wir melden uns in der Regel innerhalb 24 Stunden bei Ihnen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Außerdem senden wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die gesamte Verteidigung, auch bei Verhandlungstagen vor Gericht.

3. Ihre Akte ist bei uns eingegangen

Wenn Sie uns beauftragen, reichen wir elektronisch beim Gericht die Berufung oder Revision ein. Wenn möglich, noch am selben Tag! Von Ihnen ist nichts mehr zu veranlassen!

Nach Eingang Ihrer Strafakte und des schriftlichen Urteils in unserer Kanzlei, senden wir Ihnen diese per E-Mail zu. Anschließend besprechen wir gemeinsam telefonisch oder per E-Mail die Akte um die Berufung- oder Revisionsbegründung vorzubereiten. Wir entscheiden gemeinsam ob es sinnvoll ist die Berufung oder Revision aufrechtzuerhalten.

4. Letzter Schritt zur möglichen Einstellung

Wir vertreten Sie vor dem Strafgericht und kämpfen um Aufhebung des Urteils.

Ihre Vorteile bei unserer Online Verteidigung

Sie sparen mit unserer Online Verteidigung viel Zeit und Kosten.

Unser Verteidigungsformular können Sie online ausfüllen. Innerhalb des Formulars können Sie auch bereits alle wichtigen Dokumente hochladen oder senden uns diese nachträglich per E-Mail oder Post. Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung und einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Außerdem bieten wir Ihnen auch eine kostenlose Ersteinschätzung am Telefon 06151 1014483 oder rechts über den WhatsApp Button an.

Sie brauchen nicht persönlich in unsere Kanzleien zu kommen. Sie sparen dadurch Zeit und Kosten. Alle Informationen können Sie uns per E-Mail oder Post zusenden. Wir sind natürlich telefonisch und per E-Mail für sie erreichbar.

Unsere Anwaltskanzlei blickt auf eine langjährige Erfahrung im Strafrecht zurück. Sie sind daher bei uns bestens vertreten.

Wir berechnen Ihnen lediglich eine mit Ihnen festgelegte Pauschale. Keine Kostenüberraschungen, wie bei vielen anderen Anwälten.

Häufige Fragen zu unserer Online Verteidigung

Weitere Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular weiter unten.

Was kostet Ihre Online Verteidigung?

Unser Motto lautet „Berufung oder Revision gegen ein stafrechtliches Urteil“ für jeden.

Wir nehmen nur eine mit Ihnen abgestimmte Pauschale. Keine Kostenüberraschung, wie bei vielen anderen Anwälten. Sie erhalten alles inklusive:

– bundesweite Vertretung, auch vor Gericht
– keine persönliche Termine in den Kanzleien notwendig
– Berfung oder Revision gegen das Urteil des Strafgerichts
– Verteidigung aufgrund der Kenntnisse aus der Akte!
– Kosten für die Übersendung der Akte an unsere Kanzlei inbegriffen
– keine zusätzlichen Gebühren pro Blatt der Akte
– wir übersenden Ihnen elektronisch per E-Mail nach Eingang Ihre gesamte Strafakte und das Urteil zur Einsicht
– wir besprechen gemeinsam per E-Mail oder Telefon Ihre Akte und das Urteil
– wir verteidigen Sie bundesweit vor Gericht

Brauche ich überhaupt einen Anwalt?

Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kommt auf die zu erwartende Strafe an. Gerne teilen wir Ihnen mit, ob in Ihrem Fall zwingend ein Anwalt notwendig ist. Aber auch wenn nicht, ist es bei einer Berufung oder Revision immer ratsam, sich von einem Anwalt verteidigen zu lassen.

Muss ich in Ihre Kanzlei kommen?

Nein, brauchen Sie nicht. Unsere Kanzlei arbeitet und betreut Sie mit den neusten Technologien. Wir reichen elektronisch alle Anträge etc. bei Gericht ein. Unterlagen und Unterschriften können per E-Mail oder Post erledigt werden. Wir sind natürlich für Sie telefonisch, per E-Mail und Post erreichbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufung und einer Revision?

Bei einer Berufung wird erneut vor dem Landgericht verhandelt. Es werden noch einmal alle Tatsachen überprüft und die Beweisaufnahme wiederholt.

Bei einer Revision überprüfen wir ob das Urteil Rechtsfehler hat. Die Tatsachenfeststellungen können nicht mehr angegriffen werden. Gegen ein Urteil des Landgerichts ist nur eine Revision möglich.

Kontaktieren Sie uns

Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu unserer Online Verteidigung oder helfen Ihnen beim Verteidigungsformular.

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